Wer mit seinem Handy unterwegs telefonieren möchte, der muss hierfür die Dienste eines Mobilfunkanbieters in Anspruch nehmen. Es werden Verträge in verschiedenen Varianten angeboten. Neben einem Angebot mit Mobilfunk Vertragslaufzeit können sich Kunden auch für einen Prepaid-Anbieter entscheiden.
Bei einem Tarif mit Vertragslaufzeit werden die monatlichen Grundgebühren sowie die angefallenen Gesprächsgebühren einmal monatlich in Rechnung gestellt. Die Vertragslaufzeit beträgt bei den meisten Providern 24 Monate. Der Vorteil dabei ist, dass die Kunden bei Vereinbarung einer Mobilfunkvertragslaufzeit oft ein vergünstigtes Handy im Handy Bundle erhalten. Bei einem Tarif ohne Vertragslaufzeit gibt es diese Vergünstigung zumeist nicht. Im Gegenzug entstehen für den Kunden jedoch häufig keine monatlichen Grundgebühren.
Kunden sollten bedenken, dass sie bei einer Mobilfunkvertragslaufzeit von 24 Monaten für den gesamten Zeitraum an den jeweiligen Anbieter gebunden sind. Eine vorzeitige Kündigung ist normalerweise nicht möglich. Wer den Vertrag nach Ablauf der Mobilfunk Vertragslaufzeit beenden möchte, der muss diesen unter Einhaltung der vorgesehenen Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Andernfalls verlängert sich die Mobilfunkvertragslaufzeit um weitere 12 Monate.
Wer flexibel bleiben möchte, sollte sich deshalb nach Möglichkeit für ein Angebot ohne Mobilfunk Vertragslaufzeit entscheiden. Durch die große Zahl der Anbieter sind die Gebühren für Gespräche und das Versenden von SMS bei Tarifen ohne Mobilfunk Vertragslaufzeit in den letzten Jahren deutlich günstiger geworden. So können Kunden nach Bedarf Flatrates buchen oder wieder abbestellen.
Jeder Kunde, der einen Mobilfunkvertrag besitzt, hat auch das Recht diesen zu kündigen. Zu welchem Zeitpunkt eine Kündigung möglich ist, hängt jedoch immer von der Vertragslaufzeit sowie der Mobilfunkvertrag Kündigungsfrist ab. In vielen Fällen sind die Kunden bei einem Mobilfunkvertrag für 24 Monate an den jeweiligen Provider gebunden, insbesondere wenn der Vertrag mit einem vergünstigten Handy oder einem Handy Bundle beauftragt worden ist.
Beendet werden kann der Mobilfunkvertrag mit einer schriftlichen Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist. Diese beträgt in der Regel drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Allerdings kann sich die Handyvertrag-Kündigungsfrist je nach Provider unterscheiden, weshalb sich ein genauer Blick in die abgeschlossenen Vertragsbedingungen lohnt. Auch in der laufenden Handyrechnung muss der Anbieter die verbleibende Restlaufzeit jeweils vermerken.
Neben einer ordentlichen Kündigung innerhalb der Mobilfunkvertrag-Kündigungsfrist steht den Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen auch ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu. Nimmt der Anbieter Änderungen an dem Mobilfunktarif vor, die zuungunsten des Kunden ausfallen, kann der Kunde den Vertrag innerhalb der Mindestvertragslaufzeit beenden. Dies gilt beispielsweise bei einer Anhebung der Gebühren oder einer Herabsetzung des Freivolumens. Die Provider müssen ihre Kunden in jedem Fall schriftlich über die Vertragsänderungen informieren. Sobald der Kunde Kenntnis von der Vertragsänderung erlangt, kann der Vertrag innerhalb einer Mobilfunkvertrag-Kündigungsfrist von vier Wochen beendet werden.
Um die Mobilfunkvertrag-Kündigungsfrist zu wahren, ist ein rechtzeitiger Eingang der Kündigung erforderlich. Das bloße Absenden innerhalb der Kündigungsfrist reicht hierzu nicht aus. Um den entsprechenden Nachweis zu haben, sollten Verbraucher die Kündigung deshalb immer per Einschreiben mit Rückschein senden.
Viele Kunden senden bereits nach Abschluss des Vertrags eine Kündigung zum Ende der Laufzeit. So ist sichergestellt, dass die Handyvertrag-Kündigungsfrist in jedem Fall eingehalten wird. Sollte der Kunde letztendlich aber doch bei dem Provider bleiben wollen, kann er die Kündigung jederzeit wieder zurückziehen. In vielen Fällen erhalten Kunden nach der Kündigung einen Anruf des Providers. Dieser versucht den Kunden, zumeist mit der Unterbreitung eines besonderen Angebots, von der Kündigung abzubringen. Eine Kündigung innerhalb der Mobilfunkvertrag-Kündigungsfrist kann sich also auch dann lohnen, wenn kein wirklicher Kündigungswunsch besteht.
Wer einen Mobilfunkvertrag besitzt, hat vielleicht den Wunsch, diesen bereits vorzeitig zu beendigen. Mögliche Gründe sind Unzufriedenheit mit dem Provider oder günstigere Tarife bei einem anderen Anbieter. Die Möglichkeit einer Mobilfunkvertrag Sonderkündigung ist jedoch sehr begrenzt. Man sollte dabei immer bedenken, dass ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen wurde, an den sich beide Vertragsparteien halten müssen.
Ein Handyvertrag Sonderkündigungsrecht besteht generell nur dann, wenn sich die Vertragsbedingungen zuungunsten des Kunden ändern. Dies wäre beispielsweise bei einer Anhebung der Gebühren des Mobilfunktarifs der Fall. Da die Tarife für Mobilfunkverträge jedoch eher günstiger werden, kommt dies in der Praxis selten vor. Vertragsinhaber sollten sich deshalb darauf einstellen, für die Dauer der vereinbarten Laufzeit bei dem entsprechenden Provider bleiben zu müssen.
Bei vielen Inhabern von Mobilfunkverträgen besteht der Irrglaube, dass sich auch bei einem Umzug ein Mobilfunkvertrag Sonderkündigungsrecht ergibt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Selbst wenn der Kunde nach seinem Umzug nur einen eingeschränkten Empfang mit seinem Handy hat, kann er den Vertrag nicht durch eine Sonderkündigung beenden. Dies gilt im Übrigen auch bei einem Wegzug in das Ausland. Die meisten Provider ermöglichen für diesen Fall jedoch, den Vertrag für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes stillzulegen.
Oftmals räumen Mobilfunkanbieter aus Kulanz ein Sonderkündigungsrecht ein, z.B. bei einem nachgewiesenen Umzug in das Ausland. Einer außerordentlichen Kündigung zuzustimmen ist aber eine freiwillige Leistung des Anbieters. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Eine Kulanzregelung gibt es zumeist auch bei Tod des Vertragsinhabers. Nach Einsendung eines entsprechenden Nachweises in Form der Sterbeurkunde wird der Vertrag meistens beendet.
Besitzer einer Prepaidkarte können den Anbieter schneller und einfacher wechseln als mit einem Mobilfunkvertrag. Kündigungsfristen oder Vertragslaufzeiten müssen bei einer Prepaid Kündigung in der Regel nicht beachtet werden. Dennoch sollten Kunden dabei auf verschiedene Dinge achten.
Je nach Anbieter endet ein Prepaid-Vertrag automatisch, wenn in einem bestimmten Zeitraum kein Guthaben mehr aufgeladen wird. Eine separate Kündigung für den Prepaid Tarif ist nur dann erforderlich, wenn sich noch ein Guthaben auf der Karte befindet. In einigen Fällen haben Anbieter in ihren Vertragsbedingungen Klauseln hinterlegt, dass ihnen die SIM-Karte bei Vertragsende zurückgesendet werden muss. Diese Klauseln über ein sogenanntes Kartenpfand sind nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts unwirksam.
Ist nach der Kündigung des Prepaid-Tarifs noch ein Guthaben auf der Karte, so muss dieses auf Antrag des Kunden von dem Provider ausbezahlt werden. Die gewünschte Rückzahlung sollte gleich zusammen mit der Verzichtserklärung zur Portierung der Rufnummer beauftragt werden.
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