SMS / MMS – Kurznachrichten auf dem Handy

Seit es Mobiltelefone gibt, wird auch die SMS genutzt. Hierbei handelt es sich um Textnachrichten. Die Abkürzung „SMS“ steht für „Short Message Service“. Was kaum jemand ahnt: Eine Telekommunikationsgesellschaft aus Europa hatte im Jahr 1984 den Gedanken, einen Kurznachrichtendienst einzuführen. Es dauerte noch bis zum Jahr 1992, dass die erste SMS tatsächlich versandt wurde, und zwar durch den Ingenieur Neil Papworth.

Kurznachrichten verschicken – aber wie?

smsSeither konnte sich kaum jemand ein Leben ohne diese praktische Möglichkeit der SMS vorstellen. Viele Besitzer von Mobiltelefonen beschränkten sich beinahe ausschließlich auf das Versenden von Kurzmitteilungen, anstatt zu telefonieren. Die Mobilfunkanbieter haben diesen Trend früh erkannt und den zunächst noch kostenintensiven Dienst, die einzeln abgerechnet wurden, immer günstiger angeboten. Des Weiteren nutzen die meisten Handybesitzer eine SMS-Flatrate, in welcher eine gewisse Anzahl pauschal enthalten ist. Hierdurch minimiert sich das Kostenrisiko für den Kunden erheblich, da er einen einheitlichen monatlichen Betrag zahlt. Es gibt auch eine Reihe von SMS-Diensten, die zum Teil einen kostenlosen Versand der Kurznachrichten anbieten:

Informationen über Kurznachrichtendienste

Messenger ersetzen SMS-Dienste

Dennoch kamen in den letzten Jahren zahlreiche weitere Kurznachrichtendienste hinzu, die für den Kunden noch attraktiver waren und die herkömmliche SMS inzwischen nahezu abzulösen scheinen. Messengerdienste wie WhatsApp oder Facebook Messenger werden dem User zum kostenlosen Download oder zumindest zu einem vergleichsweise geringen Preis angeboten. Die Nachrichten, Bilder und Videos, die hierüber versendet werden können, verursachen keinerlei Kosten. Einziger Nachteil im Gegensatz zur herkömmlichen SMS: Die alternativen Dienste stehen hinsichtlich der Sicherheit der Daten oft in der Kritik. Als User sollte man sich daher überlegen, ob man die als unsicher verrufenen Messenger zum Versenden der Kurznachrichten nutzt oder sich doch lieber auf einen zuverlässigen SMS-Service verlässt.

Neben der SMS gibt es des Weiteren die MMS. Hierbei handelt es sich um den „Multimedia Messaging Service“, mit dessen Hilfe nicht nur Textinhalte, sondern auch Bilder und Videos versendet werden können. Die Kosten für die MMS können von Anbieter zu Anbieter variieren und sind nicht zu unterschätzen.

MMS – Multimedia Messaging Service als SMS mit Dateien

Bei einer MMS handelt es sich um den sogenannten Multimedia Messaging Service, welcher wiederum aus den vorherigen SMS – bei denen es sich um Kurznachrichten im Textformat handelt – hervorging. Mit einer MMS können größere Datenpakete und somit Grafiken, Bilder oder Videos versendet werden. Inzwischen gehören die MMS zu den SMS. Damit haben MMS und SMS die Entwicklung der mobilen Kommunikation wesentlich mitgeschrieben.

Die ursprünglichen SMS konnten 160 Zeichen umfassen. Die MMS konnten hingegen länger sein und zudem Bilder oder etwa Videos beinhalten. Aufgrund der größeren Kapazität an Daten, welche mittels Multimedia-Nachricht übertragen werden kann, liegen die Kosten für diesen Dienst deutlich über den Kosten, die für SMS anfallen. Wie hoch sie im Einzelnen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Anbieter.

Messenger Dienste lösen SMS und MMS ab

In Anbetracht der Tatsache, dass immer mehr Messenger-Dienste auf den Markt kommen, mit denen die Textnachrichten und Dateien unkompliziert und vor allem quasi kostenlos verschickt werden können, nutzen immer mehr Handybesitzer vorrangig die neuen Möglichkeiten. Allerdings haben die Messenger vor allem im Hinblick auf Datensicherheit nicht den besten Ruf. Bei MMS und SMS kam es in der Vergangenheit hingegen seltener zu der Befürchtung, die Daten könnten nicht sicher sein. Jeder User sollte selbst entscheiden, ob er Daten eher per MMS oder Messenger versendet.

Wichtig: Beim Versand einer MMS fallen ggf. besondere Gebühren an. Teilweise kommen die MMS beim Empfänger auch nicht korrekt an, da dieser über ein geeignetes, für diesen Dienst freigeschaltetes Gerät verfügen muss.