Smartphones, Tablets und Co. – welche Reparatur-Möglichkeiten gibt es?

Wenn Display, Akku oder Ähnliches beim Smartphone oder Tablet kaputtgehen, stellen sich Verbraucher häufig die Frage, welcher Reparaturdienst in Anspruch genommen werden sollte. Zunächst sollte überprüft werden, ob noch Gewährleistung oder Hersteller-Garantie gelten.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Smartphone ReparaturFälschlicherweise werden die Begriffe Garantie und Gewährleistung immer wieder als Synonym verwendet. Es handelt sich jedoch um zwei gänzlich unterschiedliche Dinge. Der Gewährleistungsanspruch ist eine gesetzliche Regelung, welcher seit dem Jahr 2002 in Deutschland im Normalfall gemäß §438 Absatz 1 Nr. 3 BGB nach zwei Jahren verjährt. Die Gewährleistungszeit kann bei Geräten zweiter Wahl oder Gebrauchtwaren in den AGB auf ein Jahr herabgesetzt werden. Es handelt sich demnach um gesetzliches Recht, das Händler für mindestens zwei Jahre ab dem Kaufdatum einräumen müssen. Bei der Garantie handelt es sich hingegen um keine gesetzliche Regelung, sondern um eine freiwillige Versicherung des Verkäufers. Für die Inanspruchnahme beider, ist die Voraussetzung, dass der Schaden nicht vom Kunden selbst verursacht wurde.

Was steckt hinter der Gewährleistung?

Die Gewährleistung besagt, dass die Ware zu dem Zeitpunkt, an welchem sie gekauft wird, einwandfrei sein muss. Bei einem Defekt, der innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kaufdatum auftritt, ist davon auszugehen, dass dieser bereits vor dem Kauf bestand. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht keine Beweispflicht für den Käufer. Nach Ablauf eines halben Jahres, muss der Kunde hingegen beweisen, dass der Defekt bereits vor dem Kauf bestand. In den meisten Fällen lohnt sich dieser Beweis, häufig durch ein teures Gutachten, jedoch nicht, da der eigentliche Warenwert meist überschritten wird. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die gesetzliche Gewährleistung für Defekte und Mängel gilt, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden. Der Kauf muss nachgewiesen werden. „Die Inanspruchnahme des Gewährleistungsrechts ist auch ohne Kassenbeleg möglich, wenn der Kunde, etwa durch einen Kontoauszug oder Ähnliches nachweisen kann, wann und wo er die Ware gekauft hat“ erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Was ist die Hersteller-Garantie?

Wie bereits erwähnt, ist die Garantie nicht gesetzlich verpflichtend, sondern freiwillig. Sie kann die Gewährleistung ergänzen, aber in keinem Fall begrenzen. Der Verkäufer kann wahlweise die Garantie auf das gesamte Smartphone oder Tablet geben, oder nur auf einzelne Teile, wie zum Beispiel den Akku. Geregelt ist die Garantie in den AGB des Herstellers und nicht im Gesetz, da es sich um eine freiwillige Zusatzleistung handelt. Weder für die Bedingungen noch für die Gültigkeit gibt es hierbei eine feste Regelung. Hersteller und Händler können diese selbst festlegen. Eine Garantie kann dabei entweder unter oder über der gesetzlichen Gewährleistung liegen. Verbraucher, die die Garantie in Anspruch nehmen wollen, müssen häufig die Rechnung sowie einen Garantieschein vorweisen. Auch die Hersteller-Garantie greift nur dann, wenn der Schaden nicht vom Nutzer selbst verursacht wurde. Viele Verkäufer bieten jedoch Zusatzversicherungen für selbstverursachte Schäden an. Dies kann sich insbesondere bei hochpreisigen Geräten lohnen.

Wann sollte, welche Reparatur-Möglichkeit gewählt werden?

Tritt der Defekt des Smartphones oder Tablets innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kaufdatum auf, sollte sich der Verbraucher immer zunächst an den Händler wenden. Denn in diesem Zeitraum besteht der Gewährleistungsanspruch. Der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich nun um die Abwicklung des Falls zu kümmern und an den Hersteller weiterzuleiten. Die Reparatur oder der Ersatz des Geräts sind komplett kostenfrei, wurde der Schaden nicht durch den Verbraucher verursacht. Das Gerät wird ausgetauscht oder repariert – der Händler entscheidet dies. Mängel müssen innerhalb der Gewährungszeit nach höchstens zwei Versuchen beseitigt werden. Kann dies nicht erfüllt werden, sollte der Verbraucher einen Umtausch oder sogar die Rückgabe des Kaufpreises fordern. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar der Anspruch auf Schadenersatz. Da die Gewährleistung oder Garantie durch eigene Reparatur-Versuche erlöschen kann, sollte während dieser Zeit hierauf verzichtet werden.

Was, wenn der Schaden selbst verursacht wurde?

Sind Gewährleistung und Garantie bereits abgelaufen oder wurde der Schaden selbst verursacht, kann der Verbraucher nicht von diesen Reparatur-Möglichkeiten Gebrauch machen. Anstatt das defekte Gerät zu entsorgen, sollte es dennoch repariert werden. Ein Test der Stiftung Warentest zeigt allerdings, dass es für Nichtfachmännern in vielen Fällen nahezu unmöglich ist, die Reparatur selbst vorzunehmen. Dies liegt unter anderem daran, dass oft die Reparaturinformationen sowie Original-Ersatzteile für private Nutzer nicht zugänglich sind. Zudem sind die einzelnen Teile der Geräte oft mit Kunststoff miteinander verbunden, sodass sie sich nur schwer voneinander trennen lassen. Es gibt es die Möglichkeit, die Reparatur beim Hersteller selbst vornehmen zu lassen, einen Online-Reparaturservice auszuwählen oder eine Reparaturwerkstatt vor Ort zu besuchen. Auch hierzu hat die Stiftung Warentest einen Test durchgeführt.

Die Reparatur durch den Hersteller selbst

Beim Test achtete die Stiftung Warentest zu 60 % auf die Reparatur selbst und zu 40 % auf die Kundenorientierung. Der Reparaturservice von Samsung schnitt mit der Note 2,4 „gut“ ab. In den AGB konnten nur geringe Mängel festgestellt werden. Wer einen Schaden bei einem Samsung-Gerät demnach selbst verursacht hat, kann sich an Samsung direkt wenden, um es reparieren zu lassen. Der Hersteller reparierte das Testhandy so günstig wie kein anderer Anbieter. Der Reparaturservice von Apple konnte mit der Note 3,1 hingegen weniger überzeugen. Insbesondere die Kundenorientierung wurde hier nur mit befriedigend bewertet. In den AGB gab es zudem deutliche Mängel.

Wie haben die Online-Anbieter und stationären Anbieter abgeschnitten?

Nur einer der Online-Reparaturdienste konnte mit 1,8 „gut“ abschneiden. Alle anderen Reparaturdienste im Netz schnitten genau wie die stationären Anbieter lediglich mit der Note befriedigend ab. Die größten Mängel waren hierbei teilweise wochenlange Wartezeiten, horrende Preise sowie Geräte, die unrepariert oder mit neuen Schäden wieder zurückkamen. Verbraucher sollten sich daher im Vorfeld ausführlich darüber informieren, welche Kosten durch die Reparatur auf sie zukommen und mit welcher Wartezeit gerechnet werden muss. Handelt es sich um einen größeren Schaden, lohnt sich die Reparatur in vielen Fällen nicht. Bei dem Test der Stiftung Warentests kosteten einige Reparaturen mehr als das Smartphone selbst.