Rückgaberecht für Apps wirklich sinnvoll?

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In den letzten Tagen lassen uns die Nachrichten keine Ruhe was das Rückgaberecht für Apps angeht. Geht es nach der hessischen Verbraucherministerin Lucia Puttrich, müssten Kunden die Möglichkeit bekommen, gekaufte Apps wieder zurückgeben zu können. Doch ist dies so einfach umsetzbar und sinnvoll? 

Wird eine App gekauft und heruntergeladen erlischt das Widerrufsrecht. Gleiches gilt auch beim Download von E-Books.  Laut Aussage von Puttich sei dies aber dem Großteil der Verbraucher gar nicht bewusst. Wollen die Verbraucher davon nichts wissen oder wissen sie es wirklich nicht? Die Nutzungsbedingungen (mit denen sich beim Kauf der Verbraucher einverstanden fühlt) geben dies jedoch klar her:

Auszug aus den Nutzungsbedingungen bei iTunes

Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen über Produkte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, wie Downloads von Audio- und Videodateien, eBooks oder Software, nicht zu (§ 312d Absatz 4 Nr.1 BGB). iTunes gibt Ihnen jedoch bis zum Beginn der Lieferung des Produkts die Möglichkeit, von Ihrem Einkauf gegen Erstattung des Kaufpreises Abstand zu nehmen. Die Lieferung beginnt in dem Moment, in dem Sie mit dem Download des Produktes aus dem jeweiligen Store beginnen.

Auszug aus den Nutzungsbedingungen bei Google Play

Soweit dies in den Nutzungsbedingungen (einschließlich der Bestimmungen zum Widerrufsrecht) oder den im Dienst angezeigten Erstattungsrichtlinien nicht ausdrücklich anders angegeben ist, gilt jeder Erwerb von Inhalten als endgültig; Rückgaben, Ersetzungen oder Erstattungen sind nicht zulässig. Falls ein Ersatz, eine Rückgabe oder eine Erstattung für einen Erwerbsvorgang gewährt wird, kann dieser Erwerbsvorgang rückgängig gemacht werden und Sie können möglicherweise nicht mehr auf die Inhalte zugreifen, die Sie im Rahmen dieses Erwerbsvorgangs erworben haben. Ihre Rechte, den Erwerb von Inhalten zu widerrufen, zu stornieren oder zurückzugeben und eine Erstattung zu erhalten, sind in den nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen für den relevanten Inhaltstyp sowie den innerhalb des Dienstes angegebenen Erstattungsrichtlinien erläutert. Ihre gesetzlichen Rechte werden hierdurch nicht berührt.

Die Verbraucherministerin möchte sich für mehr Transparenz beim mobilen Einkauf einsetzen und den Trend der mobilen Abwicklung noch einfacher und transparenter gestalten. Verbraucher sollen so zum Beispiel eben ihre Apps zurückgeben können, sollten diese nicht gefallen.

Wie sieht das aber der Branchenverband BITKOM?

Der Branchenverband BITKOM kritisiert das Rückgaberecht und sieht es sogar als realitätsfern an. Nach ihnen würde es keinen Bedarf für ein Rückgaberecht geben und eine rechtliche Regelung müsse es hierfür nicht geben. Der Branchenverband spricht sogar von einer „Überregulierung“.

Manche Anbieter geben auf freiwilliger Basis die Möglichkeit für eine Rückgabe des Produktes, wobei hier nur von der Erstattung des Kaufpreises die Rede sein kann. Wie oben bereits als Auszug gegeben, wird das Rückgaberecht sogar ausgeschlossen.

Macht ein solches Gesetz wirklich Sinn?

Die Preise für Apps sind teilweise so gering, dass man nicht von einem wirklichen Schaden beim Verbraucher sprechen kann. Häufig zeigt sich schon anhand der Bewertungen anderer Nutzer und dem möglichen Funktionsumfang ob die App wirklich brauchbar ist. Eine solche gesetzliche Regelung ist absolut unnötig und macht keinen Sinn. Viel eher könnten die Verbraucher vor einem Kauf mit einem gesonderten Hinweis erneut darauf hingewiesen werden, dass ein Rückgaberecht nicht besteht.

Eine weitaus sinnvollere Methode ist eine Demoversion die man sich vorab laden kann. Viele Entwickler bieten eine Light-Version ihrer Apps kostenlos an. Erst wenn diese gefällt, zusätzliche Optionen benötigt werden oder der Zeitraum abgelaufen ist muss gezahlt werden. Auf dieser Basis würde eine Regelung viel eher möglich sein.

Natürlich bin ich ab und an trotz vorheriger Prüfung von Apps enttäuscht, aber ich weiß bereits vorher, dass es ein Rückgaberecht nicht gibt. Sicherlich ärgerlich, aber die Entwickler sollten an dieser Stelle geschützt werden. Mit geschützt ist hier gemeint, dass ein Verbraucher ein kostenpflichtiges Spiel durchspielen kann und es anschließend innerhalb des Rückgaberechts wieder zurückgeben kann.

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